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4. Stellenausschreibungen des Ministeriums der Justiz und für Migration
Stellenausschreibungen
Folgende Hinweise sind für alle nachfolgend ausgeschriebenen Stellen zu beachten (Abweichendes gilt teilweise für ausgeschriebene Notarstellen und ausgeschriebene Stellen im notariellen Anwärterdienst; insoweit beachten Sie ergänzend bitte den jeweiligen Ausschreibungstext):
Rechtliche Hinweise
Für alle nachfolgend ausgeschriebenen Stellen gilt:
Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die zuständige Hauptvertrauensperson des Ministeriums für Justiz und für Migration (richterlicher Bereich: E-Mail: hauptvertrauensperson.rb.1@jum.bwl.de – nichtrichterlicher Bereich: E-Mail: hauptvertrauensperson.nrb@jum.bwl.de) wenden. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar.
Bei Stellen für Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte gilt zudem:
Bei den ausgeschriebenen Stellen für Richter und Staatsanwälte handelt es sich um Planstellen. Auf diesen Stellen kann nur ernannt werden, wer die erforderliche Probezeit nach § 10 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz bereits abgeleistet hat.
Hinweise zum Verfahren
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen in der Regel innerhalb von drei Wochen (siehe Ablauf der Bewerbungsfrist) bei dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg einzureichen. Bewerbungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg können laufend eingereicht werden. Diese Stellen werden nicht ausgeschrieben.
Bewerbungen von Justizangehörigen sind auf dem Dienstweg und unter Verwendung der Musterschreiben vorzulegen. Bezieht sich die Bewerbung auf mehrere Stellen, ist für jede Stelle eine gesonderte Bewerbung vorzulegen.
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