Stellenbeschreibung
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Nur ausfüllen, wenn der Minijob vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurde!
Erklärung zur Beitragsaufstockung in der Renten-
versicherung
(bitte händigen Sie diese Ihrem Arbeitgeber aus)
Sie sind von den Vorteilen der Beitragsaufstockung überzeugt und verzichten auf die
Versicherungsfreiheit in der...
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Nur ausfüllen, wenn der Minijob vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurde!
Erklärung zur Beitragsaufstockung in der Renten-
versicherung
(bitte händigen Sie diese Ihrem Arbeitgeber aus)
Sie sind von den Vorteilen der Beitragsaufstockung überzeugt und verzichten auf die
Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung?
Ja, ich wähle die Beitragsaufstockung:
ab sofort.
ab dem
Datum
Nein, ich wünsche keine Beitragsaufst ockung.
Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers bzw.
bei Minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
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Name des/-r Beschäftigten
________________________
Geburtsdatum des/-r Beschäftigten
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Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten
Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – (SGB VI)
Arbeitnehmer:
Name:
Vorname:
Rentenversicherungsnummer:
Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig ent-
lohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Ich habe die Hinweise auf dem „Merkblatt
über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zur Kenntnis genommen.
Mir ist bekannt, dass der Befreiungsantrag für alle von mir zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt und
für die Dauer der Beschäftigungen bindend ist; eine Rücknahme ist nicht möglich. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber,
bei denen ich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu informieren.
(Ort, Datum) (Unterschrift des Arbeitnehmers bzw.
bei Minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)
Arbeitgeber:
Name:
Betriebsnummer:
Der Befreiungsantrag ist am bei mir eingegangen.
Die Befreiung wirkt ab dem .
(Ort, Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers)
Hinweis für den Arbeitgeber:
Der Befreiungsantrag ist nach § 8 Absatz 2 Nr. 4a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und
nicht an die Minijob-Zentrale zu senden.
T T M M J J J J
T T M M J J J J
Vordr. 19907 12. 14 – VII.1 – 1 000 – 3545
impressum
Herausgeber:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
in Zusammenarbeit mit der Minijob-Zentrale
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Herausgebers gestattet.
Bildnachweis Titelfoto fotolia.com: © Gina Sanders
Stand: Januar 2015
Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) ausüben, grund-
sätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vom Arbeitnehmer zu tragende
Anteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,7 Prozent (bzw. 13,7 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in
Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (15 Prozent bei
geringfügig entlohnten Beschäftigungen im gewerblichen Bereich bzw. 5 Prozent bei solchen in Privathaushalten) und dem vollen
Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,7 Prozent. Zu beachten ist, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens von
einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen ist.
Vorteile der vollen Beitragszahlung zur Rentenversicherung
Die Vorteile der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Erwerb von Pflichtbeitragszeiten in der Rentenver-
sicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindest-
versicherungszeiten) berücksichtigt wird. Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise Voraussetzung für
einen früheren Rentenbeginn,
Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben),
den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rent enversicherung,
die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente w egen Erwerbsminderung,
den Rechtsanspruch auf Entgeltum wandlung für eine betriebliche Altersversorgung und
die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (zum Beispiel die so genannte
Riester-Rente) für den Arbeitnehmer und g
egebenenfalls sogar den Ehepartner.
Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber
- möglichst mit dem beiliegenden Formular - schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Renten-
versicherung wünscht. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügig entl
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